Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir setzen uns dafür ein, unsere Website für alle zugänglich zu machen, explizit auch für Personen mit Behinderungen. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern, unabhängig von ihren Fähigkeiten, eine gleichwertige Nutzererfahrung zu bieten.

Es werden Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 1 Abs. 3 Nr. 5 BFSG/Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) erbracht. Auf dieser Website können Sie sich über die digitalen Inhalte und digitalen Dienstleistungen von IONOS informieren und diese im Onlineshop bestellen. Im Kundenbereich können Kundinnen und Kunden ihre Verträge und Produkte verwalten.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit basieren auf dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), diese werden gemäß  WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines) umgesetzt.

Die folgenden Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung:

  • Die Informationsarchitektur ist gut strukturiert, sodass die Seiten eine klare visuelle und semantische Gliederung aufweisen. Dies ist entscheidend für die Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit.
  • Viele wichtige Elemente sind vollständig tastaturbedienbar, was für Nutzer mit motorischen Einschränkungen unerlässlich ist.
  • Die Website ist responsiv gestaltet, sodass Inhalte auch bei Zoomstufen gut lesbar und nutzbar bleiben.
  • Semantisch sinnvolle HTML-Strukturen wie `<section>`, `<header>` und `<footer>` werden konsequent verwendet, und häufig werden korrekte `<button>`-Elemente eingesetzt.
  • Die Gestaltung berücksichtigt Kontrast und Textgröße, was die visuelle Zugänglichkeit in vielen Bereichen verbessert.

Derzeit sind die Inhalte nicht vollständig barrierefrei.

  • Einige interaktive Elemente wie Buttons, Links und Auswahlfelder benötigen noch eine klarere Fokushervorhebung oder standardkonforme Tastatursteuerung.
  • Die visuelle Gestaltung kann durch gezielte Anpassungen, wie z. B. verbesserte Kontraste und eine bessere Lesbarkeit von Platzhaltern, weiter optimiert werden.
  • Die Screenreader-Kompatibilität ist in Planung.
  • Konsistente Formulierungen und korrekte Auszeichnungen können die Klarheit und Orientierung verbessern, indem sie die HTML-Strukturen und Linkbezeichnungen optimieren.

Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die zuständige Marktüberwachungsbehörde ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ in Magdeburg, Sachsen-Anhalt.

Wir setzen uns kontinuierlich für die Verbesserung der Barrierefreiheit unserer Website ein.

Falls Sie auf Barrierefreiheitsprobleme stoßen, Verbesserungsvorschläge haben oder feststellen, dass Informationen unnötig kompliziert dargestellt sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind stets bemüht, gemeldete Mängel schnellstmöglich zu beheben und Ihnen nicht zugängliche Informationen in barrierefreier Form bereitzustellen.

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